• Beratung des Auftraggebers/Verantwortlichen über die aus dem Datenschutzgesetz erwachsenden Handlungspflichten
  • Überwachung der Umsetzung und Anwendung der Strategien des Auftraggebers/Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten
  • Zuweisung/Überwachung der Zuständigkeiten
  • Überwachung der Umsetzung geforderten technischen Maßnahmen
  • Überprüfung der gesetzten Maßnahmen
  • Überprüfung/Überwachung der Dokumentation
  • laufende Datenschutz-Audits
  • Mitarbeiterschulung